Nach der ersten Ausschreibung im Frühjahr dieses Jahres über 150.000 Euro, vergibt die Handelskammer Bozen weitere Beiträge an die Südtiroler Unternehmen für die Beratung und Investitionen im Bereich der Digitalisierung. Ab 12. November 2018 können die Beitragsgesuche eingereicht werden.

Insgesamt stehen diesmal 550.000 Euro zur Verfügung.

„Der digitale Wandel ist allgegenwärtig und stellt die Unternehmen vor große Herausforderungen. Die digitale Innovation betrifft nicht nur Produkte und Prozesse innerhalb eines Unternehmens, sondern alle Bereiche des Betriebs. Das Ziel der Beiträge der Handelskammer ist es, die Unternehmen beim Digitalisierungsprozess zu unterstützen,“ betont Handelskammerpräsident Michl Ebner.

Mit der Initiative „PID-Digitales Unternehmen“ bietet die Handelskammer Bozen eine Reihe von Maßnahmen zur Unterstützung der Digitalisierung in den Südtiroler Unternehmen.

Ab 12. November 2018 kann erneut um einen Beitrag für die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen und für Investitionen im Bereich der Digitalisierung angesucht werden. Dabei müssen mindestens 50% des Förderbeitrags für die Beratung ausgegeben werden. Die Förderbeiträge zählen zu den De-minimis-Beihilfen.

Dies ist bereits die zweite Ausschreibung der Handelskammer für die Gewährung von Beiträgen im laufenden Jahr. Während für die erste Ausschreibung ein Budget von insgesamt 150.000 Euro zur Verfügung stand, hat der Kammerausschuss für die zweite Ausschreibung das Budget um weitere 550.000 Euro aufgestockt.

Um einen Beitrag ansuchen können alle Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen mit Sitz und/oder einer Betriebseinheit in Südtirol, die im Handelsregister der Handelskammer Bozen eingetragen sind und die Jahresgebühr ordnungsgemäß eingezahlt haben.

Gefördert werden:
Investitionen im Bereich der Digitalisierung und Beratungsleistungen von externen Experten zur Einführung von neuen Technologien und digitalen Instrumenten, wie moderne Fertigungsverfahren, Simulationen, Big Data, Robotik, Internet der Dinge, u.a.

Der Fördersatz beträgt 50% bei einer Mindestausgabe von 5.000 Euro und einem maximalen Förderbetrag von 10.000 Euro. Dabei kann jedes interessierte Unternehmen nur einen Antrag stellen.

Die digital unterschriebenen Anträge können vom 12. November bis 12. Dezember 2018 mittels zertifizierter E-Mail-Adresse (PEC) an contracts@bz.legalmail.camcom.it eingereicht werden.

Die Antragsformulare und sämtliche Informationen zur Ausschreibung sind online unter www.digital.bz.it erhältlich.

Weitere Informationen erteilt die

Handelskammer Bozen
Ansprechpartnerin Karin Pichler
karin.pichler@handelskammer.bz.it
Tel. 0471 945 531

 

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Information laut Pressemitteilung der Handelskammer Bozen vom 23.10.2018